Who you gonna call? Union Busters!

 

Betriebsräte setzen sich für die Rechte der Arbeitnehmenden ein. Aber sie müssen sich erst mal gründen – und das ist nicht allen Unternehmen recht


Als er für den Betriebsrat vorgeschlagen wurde, hatte Thomas Urbanski gerade mal sechs Monate bei Dachser als Lagerarbeiter gearbeitet. Mehr als 16.000 Beschäftigte hat das große Logistikunternehmen in Deutschland, Thomas Urbanski war zu diesem Zeitpunkt am Standort Bremen für 45 von ihnen zuständig, sagt er. Jetzt sollte er also auch die Interessen der Arbeitnehmenden gegenüber der Führungsebene vertreten. „Das hat was mit mir gemacht“, erinnert sich Thomas Urbanski. Er wollte es richtig machen, belegte Grundseminare und las sich in das Betriebsverfassungsgesetz ein. „Man muss schon Zeit investieren, und das ehrenamtlich, da kriegt keiner Geld für“, sagt er. Das war 2015. Vier Jahre später ist er desillusioniert.

 

Wissenschaftliche Erhebungen, wie etwa die der Hans-Böckler-Stiftung, die das Mitbestimmungs-, Studien- und Forschungsförderwerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes bildet, zeigen, dass die Zusammenarbeit zwischen Management und den Betriebsräten in der Regel gut verläuft. Dass es zwar hitzige Diskussionen gibt, aber der Betriebsrat seiner Arbeit nachgehen kann und die Mitarbeitenden keine Nachteile durch ihr Engagement erfahren müssen. Wenn die Betriebsräte bereits existieren, denn auch in Deutschland werden die teilweise gezielt verhindert. Das zeigen die zahlreichen prominenten Fälle von jungen Start-ups wie Gorillas, Foodora oder der Onlinebank N26, genauso von älteren Unternehmen wie McDonald’s, Aldi Nord oder UPS. Hier könnten noch sehr viele andere Namen stehen.

 

Gerade in der Gründungsphase versucht die Geschäftsführung häufig mit Einschüchterungstaktiken und Kündigungsdrohungen, die Arbeitnehmervertretung zu verhindern. Die Hans-Böckler-Stiftung schätzt, dass jeder sechste potenzielle Betriebsrat so scheitert. Arbeitgeber rechtfertigen das häufig mit zusätzlicher Bürokratie, unternehmerischer Freiheit und finanziellen Einbußen.

 

Dabei ist das illegal. Das Betriebsverfassungsgesetz garantiert eigentlich umfangreiche Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte und mahnt zu einer „vertrauensvollen“ Zusammenarbeit. Behindern Unternehmen die Arbeit von Betriebsräten dennoch, können die Verantwortlichen dafür mit Geldstrafen oder bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden – was so gut wie nie passiert.

 

Albrecht Kieser gründete 2012 die Organisation Work Watch, nachdem der ehemalige Radiojournalist gemeinsam mit dem Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff über Fälle von Union Busting berichtet hatte. „Union Busting“ – so nennt man das Zerschlagen, Be- oder Verhindern von Gewerkschaften im amerikanischen Sprachraum. Auch hierzulande wird der Begriff inzwischen häufiger genutzt. Das Phänomen sei aber im Prinzip nicht neu: „Früher hieß das Klassenkampf von oben“, so Kieser. Neu sei aber die Systematisierung davon, denn um die Be- und Verhinderung von Betriebsräten hat sich ein ganzes Netzwerk aus Anwaltskanzleien, Unternehmensberatungen, Arbeitgeberverbänden und Privatdetekteien gebildet. Work Watch berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte, wie sie sich wehren können – und ab wann sie aufgeben sollten.

 

Aufgeben kam für Thomas Urbanski zunächst nicht infrage. Im Gegenteil. Er sei schnell zum Betriebsratsvorsitzenden aufgestiegen und wurde Mitglied des Gesamtbetriebsrats. „Dann kam der erste Boomerang“, erzählt er. Der Niederlassungsleiter habe die Weihnachtsgelder unrechtmäßig gekürzt, Urbanski habe erwirkt, dass er das zurücknehmen musste. „Von da an wurde man als Feind gesehen von der Geschäftsleitung“, sagt er – „man“ heißt „ich“.

 

Weil dem Gesetzgeber klar ist, dass Betriebsräte leicht in die Schusslinie geraten, gilt für sie ein besonderer Kündigungsschutz. Vergangenes Jahr wurde der sogar ausgeweitet auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Betriebsratswahl planen, solange sie sich diese Absicht notariell beglaubigen lassen. In der Vergangenheit haben Unternehmen die Gründung von Betriebsräten immer wieder verhindert, indem sie die Initiatorinnen und Initiatoren kündigten. Aber die Möglichkeiten der Schikane sind auch ohne Kündigung vielfältig.

 

Thomas Urbanski wurde vom Lagerleiter zum Azubi-Beauftragten herabgestuft. Das Unternehmen begründet das mit einer „Neustrukturierung“ und teilt auf Anfrage mit: „Diese Änderung war für uns keine ‚Herabstufung‘.“ Thomas Urbanskis neues Büro: ein Container auf dem Hof, darin ein Schreibtisch, ein Spind und stapelweise Kartons mit Arbeitskleidung. Doch er blieb. Also habe der Niederlassungsleiter versucht, den Betriebsrat auf andere Weise zu schwächen: „Er hat ihn totgekauft“, formuliert das Urbanski.

 

Heißt: Er habe den anderen Betriebsratsmitgliedern Geld angeboten, damit sie das Gremium verließen – das ist eine Straftat, nicht nur des Niederlassungsleiters, sondern auch der Betriebsräte, die auf das Angebot eingegangen sind. In einem Fall ist das sogar schriftlich belegbar, der Gewerkschaftsbund Verdi erstattete Strafanzeige gegen den Niederlassungsleiter. Urbanskis Vorgesetzte bestreiten, die höheren Gehaltsangebote von einem Ausscheiden aus dem Betriebsrat abhängig gemacht zu haben – dennoch erteilte die Geschäftsleitung der Niederlassung in Bremen eine Rüge. Seit zwei Jahren liegt der Fall nun bei der Staatsanwaltschaft.

 

Das Problem ist: Es kommt kaum je zu Verurteilungen. „Die Rechtsordnung lässt Betroffene im Stich“, sagt Albrecht Kieser von Work Watch. Staatsanwaltschaften würden solche Fälle wegen des mangelnden öffentlichen Interesses oft ablehnen, viele würden sich außerdem kaum mit dem Arbeitsrecht auskennen. Eine große Hürde: Bisher ist das Behindern von Betriebsräten ein Antragsdelikt, das heißt, es wird nur auf eine Anzeige hin verfolgt. Das verringere „die praktische Relevanz des Straftatbestands und damit die intendierte abschreckende Wirkung“, räumt das Bundesministerium für Arbeit auf Nachfrage ein. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will das ändern: Die Justiz soll schon bei einem Verdacht ermitteln können. Wann das geändert werden soll, ist noch offen.

 

Solange bleibt das „Union Busting“ bestehen. Anwaltskanzleien bieten etwa Seminare mit dem Titel „Die häufigsten Betriebsratssünden – Die richtigen Reaktionsmöglichkeiten auf 18 ‚Klassiker‘ der Betriebspraxis“ an. Work Watch schleuste sich nach eigenen Angaben in solche Runden bereits undercover ein und dokumentierte, wie einem Unternehmer geraten wurde, eine Frau einzustellen, die dann einem unliebsamen Betriebsratsmitglied sexuelle Belästigung vorwerfen sollte, um damit einen Kündigungsgrund zu schaffen. Albrecht Kieser kennt solche Fälle: Arbeitnehmern sei schon Firmeneigentum in die Tasche geschmuggelt oder Daten auf den Computer aufgespielt worden, um sie kündigen zu können. Privatdetektive spionieren, so berichtet er, die Belegschaft aus, spielen sie gegeneinander aus oder lockern auch mal ein Rad am Auto oder Fahrrad, um einzelnen Personen zu drohen. In den meisten Fällen bleibe das folgenlos für das Unternehmen. Albrecht Kieser sagt: „Wenn das Verständnis von Recht und Unrecht so auf den Kopf gestellt wird, fragen sich die Leute: Wo lebe ich hier eigentlich?“

 

Thomas Urbanski fragte sich das auch. „Ich bin psychisch zusammengeklappt“, sagt er. Depression, Reha, „da war viel Traurigkeit“. Er bekam eine außerordentliche Änderungskündigung. Seine Firma wollte ihn also weiterbeschäftigen, aber zu geänderten Bedingungen – und das ab sofort. Weil Urbanski dem nicht zustimmte, landete der Fall vor Gericht. Zwei Jahre lang dauerte das Verfahren, 2020 einigten sie sich auf einen Vergleich von 150.000 Euro. „Ich habe sehr mit mir gehadert, diesen Deal einzugehen“, sagt Urbanski. „Ich hatte das Gefühl, mich zu verkaufen.“

 

Nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit fand Thomas Urbanski eine neue Anstellung. Dort ist das Arbeitsklima gut, es gibt keinen Betriebsrat. Thomas Urbanski wird das nicht ändern, obwohl er findet, dass ein Betriebsrat nicht nur in Notlagen gegründet werden sollte.

 

Fluter 2022

ILLUSTRATION Frank Huckbert